Alles zu den Prüfungen
Alles zu den Prüfungen: Prüfablauf-Gesetzliche Anforderungen-Prüfobjekte-Die einzelnen Prüfvorschriften-Wann wird geprüft-Wer darf prüfen-Was sagt die Betriebssicherheitsverordnung-Warum wird geprüft-Was wird geprüft.
Auf die Schnelle und in Kurzform:
Warum wird geprüft?
Ziel ist es, Defekte und Mängel rechtzeitig zu lokalisieren und dadurch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Schülern, Kunden und Gästen zu garantieren. Elektrische Anlagen und Geräte dürfen niemanden gefährden, und die Brandgefahr soll minimiert werden. Letztlich geht es nicht um Gesetze, sondern um Menschenleben.
Was wird geprüft?
Diese häufigste von Kunden gestellte Frage ist gleichzeitig auch am einfachsten zu beantworten:
Alles, was mit Strom betrieben wird, unterliegt der Prüfpflicht:
Ortsveränderliche Elektrogeräte (OV)
Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen müssen einer Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 (neu TRBS2131) unterzogen werden. Als solche OV- Geräte gelten z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Computer, Drucker, aber auch Bohrmaschinen oder auch die Minibar im Hotelzimmer. Kurzum: Alles, was einen Stecker hat und sich ohne Aufwand leicht transportieren lässt.
Prüfintervall: spätestens alle 2 Jahre
Ortsfeste Geräte und Anlagen (OF)
Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen sowie elektrischen Gebäudeinstallationen und ihre Betriebsmittel werden nach VDE 0105-100 durchgeführt. Dabei werden Daten zu Stromflüssen, Spannung, Leistung sowie Widerständen erhoben und im Prüfgerät gespeichert. Diese Daten werden anschließend in der neuesten Prüfsoftware erfasst und dem Kunden nach abgeschlossener Prüfung als Prüfergebnis und Bescheinigung ausgehändigt. Im Prüfbericht werden auch etwaige Mängel aufgelistet, die dann entsprechend behoben werden müssen. Wann wird geprüft? Vor der ersten Inbetriebnahme, nach Umzug und nach erfolgter Reparatur ist eine Prüfung gesetzlich sofort im Anschluss vorgeschrieben. Für Wiederholungsprüfungen müssen dann Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV festgelegt werden.
Prüfintervall: spätestens alle 4 Jahre
Unterschied zwischen "ortsfest" und "ortsveränderlich"
Die Unterschiede sind hier oft fließend und bieten hier und da zu Zuständigkeits- streitereien Anlass, wenn z.B. der Nutzer eines Gebäudes nicht auch gleichzeitig der Eigentümer ist.
Generell und ganz einfach hat dies einmal ein befreundeter Sachverständiger auf den Punkt gebracht:
"Ortsveränderlich ist ein Gerät, welches man ohne Hilfsaufwand leicht von A nach B verschieben kann.Wird dieses Gerät allerdings verbaut, so verändert es sich damit zu einem ortsfesten Gerät".
Als anschauliches Beispiel nannte er einen normalen Kühlschrank - ortsveränderlich.
Wird dieser Kühlschrank jedoch irgendwann einmal in eine Einbauküche integriert,
so wechselt er die Eigenschaft von ortsveränderlich zu ortsfest.
Ist also der Nutzer eines Gebäudes als Mieter zugleich Eigentümer der Einbauküche, so ist zwar der Hausbesitzer für die ortsfesten Anlagen des Hauses, nicht aber für die Einbauküche des Mieters zuständig. So kann es also in der Praxis durchaus vorkommen, dass Sie als Mieter eines Objektes durchaus auch für ortsfeste Anlagen und Geräte nach DIN VDE 0105-100 prüfpflichtig sind.
Diese Belange lassen sich ebenso auf Maschinen und alle anderen ortsfesten Geräte eines Mieters umlegen. Dies gilt es bereits im Vorfeld einer Prüfung abzuklären. Falls Sie diesbezüglich Unklarheiten haben, lassen sich solche bei einem unverbindlichen Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort schnell klären.
Prüfablauf
Ob OF oder OV, jede Prüfung beginnt mit der sog. „Sichtprüfung“. Hierbei prüfen die Elektrofachkräfte, ob etwaige äußere Beschädigungen etc. vorliegen. Im Anschluss daran erfolgt die messtechnische Überprüfung. Nach erfolgter "Messtechnischer Prüfung" erhalten Sie durch uns die entsprechenden Prüfsiegel sowie eine Dokumentation, in der alle Prüfergebnisse gelistet sind. Im Anschluss hieran erfolgt die "Funktionsprüfung", die sicherstellt, das das Gerät auch in einwandfreiem mechanischen Zustand ist.
Die gesetzlichen Anforderungen:
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Als Betriebs- bzw. Liegenschaftseigentümer sind Sie zur Einhaltung der entsprechenden Prüfungsfristen nach (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) verpflichtet. Wer darf prüfen?
Die Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1203) gibt der Elektroprüfung mehr Gewicht!
Die „Betriebsmittel“ im Regelwerk der DGUV werden in der Betriebssicherheitsverordnung als „Arbeitsmittel“ bezeichnet. Im Zusammenhang mit Elektroprüfungen ist meist von „elektrischen Betriebsmitteln“ die Rede, seltener von „elektrischen Arbeitsmitteln“. Etwaige Bedeutungsunterschiede mögen Spitzfindigkeiten unter Juristen sein, für die Arbeits- bzw. Prüfpraxis spielen sie keine Rolle. Vereinfacht formuliert: Aus Sicht der Elektrofachkraft ist alles zu prüfen, was mit Strom betrieben wird, ob ortsfest oder ortsveränderlich.
Quelle: elektrofachkraft.de
Die Betriebssicherheitsverordnung ist somit für die rechtssichere Prüfung Ihrer
Arbeitsgeräte der sicherere Leitfaden, wenn es darum geht, welche Anlagen und Geräte wann, warum und wie geprüft werden müssen.
Die TRBS 1203 legt fest, dass Prüfungen ausschließlich von „befähigten Personen“ durchgeführt werden dürfen. Unsere Mitarbeiter sind bestens ausgebildete und erfahrene Elektrofachkräfte, die dieser Regel in jeder Hinsicht gerecht werden. Sie unterziehen sich regelmäßigen Schulungen und Zertifikate hierzu werden auf Verlangen vorgelegt.
Was sagt die Betriebssicherheitsverordnung?
„Alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen“ unterliegen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einer regelmäßigen Prüfungspflicht.“ Die BetrSichV regelt u.a. die Sicherheit am Arbeitsplatz für Mitarbeiter als auch für Kunden.
Die einzelnen Prüfvorschriften
Die näheren Prüfvorschriften für elektrisch betriebene Geräte, Maschinen und Anlagen sind durch die folgenden DIN-Normen bzw. VDE-Klassifikationen festgelegt:
Bürogeräte: Prüfung elektrischer Arbeitsmittel mit Schutzkontaktstecker nach VDE 0701-0702.
Maschinen & Elektroinstallationen: Betrieb von elektrischen Anlagen, elektrischen Gebäudeinstallationen und ihre Betriebsmittel nach DIN VDE 0113 und VDE 0105-100.
Medizinische Geräte: Prüfung von ortsveränderlichen/ortsfesten Anlagen und Betriebsmitteln, sogenannte aktive Medizinprodukte gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV), nach DIN EN 62353 (VDE 0751).
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen: Prüfung von Arbeitsmitteln mit Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD/PRCD) nach DIN VDE 0100-600 und 0105
ESD: Prüfung der elektrostatischen Entladung nach DIN EN61340 ff.
Wer haftet für die Prüfung?
Bei Eintritt eines Schadenfalles, der aufgrund einer unzureichenden Prüfung entsteht, haften die Betriebsverantwortlichen.
Generell gilt jedoch:
"Nur eine Einzelprüfung mit gerichtssicherer Dokumentation und Gefährdungsbeurteilung, entlässt Sie im Schadensfall aus der persönlichen Haftung."