Maschinenprüfung nach DIN VDE 0113 bzw. DIN VDE 0105-100
Als Betreiber Ihrer Maschinen und Anlagen sind Sie verpflichtet, diese stets in einem einwandfreien Wartungszustand zu betreiben.
Neben einwandfreien messteschnischen Prüfwerten haben unsere Prüfer auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes ein entsprechendes Augenmerk und weisen Sie ggf. auf entsprechende Mängel hin.
Profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung!
Mit über 75% des Unternehmensumsatzes im Bereich Maschinen-und ortsfester Anlagenprüfungen liegt hier ganz klar unser Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt. Dementsprechend kompetent prüfen unsere Mitarbeiter bei unseren Kunden deren Maschinen und Anlagen.
Lückenlose Dokumentation
Im Anschluss an die eigentliche Prüfung erhalten Sie neben den messtechnischen Prüfprotokollen eine ausführliche Gefährdungs- beurteilung sowie ggf. eine entsprechende Mängelliste, auf der alle Mängel sowie auch evtl. Vorschläge zu deren Beseitigung aufgelistet sind
Profitieren Sie von unserer Kompetenz!
Unsere Fachkräfte prüfen täglich unterschiedlichste Maschinen und Anlagen. Ob in Produktionsbetrieben oder Werkstätten. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk natürlich vorangig auf der elektrischen Prüfung, allerdings begutachten unsere erfahrenen Prüfer auch gleichzeitig den Allgemeinzustand von Maschine, Arbeitsplatz und Umgebung auf
Arbeitssicherheit und dem aktuell vorgeschriebenen Stand der Technik.
Im Anschluss an die eigentliche Maschinenprüfung erhalten Sie zu den
Prüfprotokollen bei Bedarf zusätzlich eine Begutachtung mit evtl. Verbesserungs-vorschlägen hinsichtlich der Technik.
Gerade bei in Betrieb befindlichen älteren Maschinen ist es wichtig, abzuklären, ob diese
dem heutigen vorgeschriebenen Stand der Technik hinsichtlich des Arbeitsschutzes entsprechen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Maschinen nach einer evtl notwendigen Nachrüstung länger in Betrieb zu halten.
Unsere bei Ihnen eingesetzten Betriebselektriker für die Maschinenprüfungen haben Ihre
Ausbildung allesamt in Unternehmen rund um den Maschinenbau absolviert. Durch diese
Ausbildung und das Verständnis auch von mechanischen Abläufen der jeweiligen Maschinen können Sie die Prüfung bei Ihnen allumfassender durchführen, als dies ein
normaler Elektriker leisten könnte.
"Regelmäßige Prüfung und Wartung Ihres Maschinenparks reduziert somit längerfristig Kosten, die sonst durch Neuanschaffungen fällig würden."
Maschinenprüfungen für Ihre Sicherheit!
Alle Maschinen, die elektrisch betrieben werden, müssen in regelmäßigen Abständen einer VDE-0113-Maschinenprüfung gemäß DGUV V3 unterzogen werden. Die Einzelheiten sind in der Norm EN 60204 (DIN VDE 0113) geregelt. Hierbei handelt es sich um eine europäische Norm. Es ist klar festgelegt, wann, wie und in welchem Umfang die Prüfung zu erfolgen hat und wie das Ergebnis nachzuweisen ist
Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle in der Praxis zum Einsatz kommenden Maschinen
einwandfrei funktionieren. Nur so lassen sich Unfälle vermeiden. Die Sicherheit der Personen, die an den Maschinen arbeiten oder sich in deren Nähe aufhalten, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein
Zu Maschinenprüfungen nach DGUV sind nicht nur Industrie- und Produktionsbetriebe, sondern alle Einrichtungen verpflichtet, in denen elektrische Maschinen zum Einsatz kommen. Das sind nicht nur Produktionsbetriebe, sondern auch kommunale Einrichtungen
wie Bauhöfe, Schulen sowie Hochschulen und Universitäten.
Unser Prüfkonzept bietet Ihnen mehr Sicherheit!
An der Durchführung nimmt neben der elektrotechnischen Überprüfung auch unser erfahrener Maschinenbaumeister teil, der seinerseits die Maschinen auf mechanische Mängel hin untersucht. Ob fehlende Spindelabdeckungen, Schutzblenden oder Stolperfallen - Er begutachtet sowohl Maschinen als auch den gesamten Arbeitsplatz auf evtl. Mängel und Unfallrisiken, wie es auch die Kontrolleure der Berufsgenossenschaft machen werden.
Bessere Produktivität durch Werterhalt Ihrer Maschinen!
Unabhängig von der Prüfdokumentation der elektrotechnischen Prüfung erhalten Sie als Kunde somit im Anschluss eine allumfassende Begutachtung Ihrer Anlage mit entsprechendem Mängelbericht. Dadurch sind Sie in der Lage, Ihre Maschinen auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik zu erhalten. Dies verhindert unnötige Betriebsausfälle durch Maschinenstillstand, schafft erhöhte Produktivität durch dauerhaften Werterhalt Ihrer Anlagen und sichert Sie gegenüber Ihrer Betriebshaftpflicht-versicherung und Berufsgenossenschaft ab!
Festpreisgarantie durch transparente Preiskalkulation!
Wir prüfen sämtliche Produktionsmaschinen wie z.B. Standbohrmaschinen, CNC Maschinen sowie Maschinenverkettungen, Schmelzöfen, Hydraulikpressen uvm.
Bei einer Begehung im Vorfeld der Planung können wir Ihnen auf Grund unserer
täglichen Erfahrung meist schon sehr genau sagen, wie lange eine Prüfung
einzelner Maschinen/ des gesamten Maschinenparks bei Ihnen in Anspruch nehmen wird. Dementsprechend können wir die Kosten recht genau kalkulieren.
Durch unsere Festpreisgarantie erhalten Sie eine zuverlässige Planung der zu erwartenden
Kosten, ohne dass Sie später hinzukommende Zusatzkosten erwarten müssen!
Erstprüfungen werden in der Regel durch den Hersteller bei Aufstellung durchgeführt. Sollte dies jedoch bei Ihnen ( z.B. bei Anschaffung von Gebrauchtmaschinen) nicht der Fall sein, übernehmen wir gerne die Überprüfung zum Nachweis der Schutzmaßnahmen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung!
Als erfahrener Prüfpartner im Bereich Maschinenprüfungen können wir Ihnen im persönlichen Gespräch gerne eine Auswahl vergleichbarer Produktionsunternehmen,
Kommunen, Kliniken oder Universitäten benennen, in denen wir regelmäßig erfolgreich ortsfeste Anlagen und Maschinen prüfen. Genau diese tägliche Arbeit an unterschied-lichsten Einsatzorten sowie ständige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter hat uns zunehmend zu einem der kompetentesten Partner im Bereich Maschinen- und Anlagenprüfungen werden lassen.
Unsere zufriedenen Referenzkunden bestätigen Ihnen gerne, wie kompetent unsere Prüfer vor Ort arbeiten, wie unaufgeregt reibungslos die jeweilige Prüfung durchgeführt wurde und das der vorher vereinbarte Preis von uns dabei stets gehalten wurde.
Übernahme der Erstprüfung
Diese wird in der Regel durch den Hersteller ausgeführt. Sollte dies nicht der Fall sein, übernehmen wir die Überprüfung zum Nachweis der Schutzmaßnahmen.
Prüfnorm DIN VDE 0113 / DIN VDE 0105-100
Die Erstprüfung einer elektrischen Maschine geht aus dem Kapitel 18 der DIN EN 60204-1
(VDE 0113-1): 2007-06 hervor. Im Prinzip richtet sich die Norm an den Errichter einer Anlage
und beschreibt die Prüfungsschritte, die der Hersteller / Errichter einer Maschine vor Übergabe an den Kunden bzw. Nutzer der Anlage auszuführen hat. Dazu gehören die Übereinstimmung der Anlage mit der Dokumentation sowie Isolationswiderstands-, Spannungs- und Funktionsprüfungen.
Ab der Inbetriebnahme der Anlage definiert die DIN VDE 0105-100 die Rahmenbedingungen für
Wiederholungsprüfungen.
Grundsätzlich ist eine VDE-0113-Maschinenprüfung nach DGUV immer dann durchzuführen, wenn eine konkrete Notwendigkeit besteht.
1. Vor der Inbetriebnahme der Maschine
Wird die Maschine erstmals in Betrieb genommen, muss sie immer einer VDE-0113-
Maschinenprüfung unterzogen werden. Diese Regel gilt immer und ohne Ausnahme. Oftmals wird die Prüfung direkt vom Hersteller übernommen, der eine Bescheinigung über die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Maschine ausstellt.
2. Nach einer Änderung oder einer Instandsetzung
Werden irgendwelche Änderungen an der elektrischen Maschine vorgenommen oder nimmt sie nach einer Instandsetzung erneut den Betrieb auf, ist eine VDE-0113-Maschinenprüfung generell verpflichtend. Das gilt auch, wenn die Maschine an einem anderen Standort als bisher betrieben werden soll oder wenn sie nach einem längeren Stillstand erneut in Betrieb genommen wird.
3. Regelmäßige professionelle Wiederholungsprüfungen
Nach bestandener VDE-0113-Maschinenprüfung nach DGUV wird die Maschine mit einer
Prüfplakette versehen, der zu entnehmen ist, wann die nächste Prüfung durchzuführen ist. Die Abstände sind nicht allein durch die EN 60204 geregelt, sondern ergeben sich aus dem Gefährdungsgrad der Maschine sowie weiteren Faktoren wie zum Beispiel dem Standort, der Umgebungstemperatur oder der Häufigkeit des Einsatzes.
Umfang der VDE-Maschinenprüfung nach DGUV
Der Prüfer muss feststellen, ob die technische Dokumentation und die elektrische Ausrüstung der Maschinen übereinstimmen. Bei der Prüfung wird darauf geachtet, ob eine durchgängige Verbindung des Schutzleiter- und Potenzialausgleichssystems besteht. Des Weiteren muss der Isolationswiderstand gemessen und die Spannung unter Hochspannung geprüft werden. Die Maschinen werden im Laufe der Prüfung automatisch abgeschaltet, um die Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen feststellen zu können.
Anschlussleitungen werden auf Beschädigungen überprüft. Außerdem wird geprüft, ob alle
Schutzabdeckungen sowie Sicherungen vorhanden sind und ob es irgendwelche Zeichen einer Überlastung gibt. Der Isolationswiderstand darf nicht niedriger als 1 Megaohm sein. Für bestimmte Maschinenteile gilt ein anderer unterer Wert, der jedoch niemals unter 50 Kiloohm liegen darf.
Prüfungsprotokoll und Prüfplakette
Ist die VDE-Maschinenprüfung nach DGUV abgeschlossen, müssen die Ergebnisse
rechtssicher protokolliert werden. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare. Hier werden das Datum der Prüfung, der Name des Prüfers sowie der Ablauf und der Umfang der Prüfung
dokumentiert, sodass der Vorgang jederzeit nachvollzogen werden kann.
Des Weiteren gibt es eine Prüfplakette, die nach der VDE-0113-Maschinenprüfung an der
Maschine angebracht werden muss. Sie ist das sichtbare Zeichen, dass die Maschine die
Prüfung bestanden hat und einwandfrei funktioniert. Außerdem ist der Plakette zu entnehmen, wann die Prüfung stattgefunden hat und wann die nächste Prüfung auszuführen ist. Die Angabe bezieht sich auf den Monat und das Jahr.
Was passiert, wenn die VDE-0113-Maschinenprüfung nach DGUV unterlassen wird?
Wird eine gesetzlich vorgeschriebene VDE-0113-Maschinenprüfung unterlassen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 209, Absatz 1, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch dar. Diese
Ordnungswidrigkeit kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Außerdem kann eine
unterlassen Prüfung den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Ist eine Maschinenprüfung nach DIN VDE 0113 verpflichtend?
ja, denn die VDE-0113-Maschinenprüfung nach DGUV ist unverzichtbar, wenn es darum geht, jederzeit eine einwandfreie Funktionsfähigkeit der im Einsatz befindlichen elektrischen Maschinen sicherzustellen. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden, die auf alle Details achtet, die von Bedeutung sind. Mängel können frühzeitig festgestellt und beseitigt werden.
Das ist sehr wichtig, denn die Personen, die mit den elektrischen Maschinen arbeiten,
müssen sicher und umfassend vor Unfällen geschützt werden. Eine unterlassene Prüfung ist deshalb kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden kann.
Folgende Prüfschritte zur Durchführung
Umfang der Prüfung
Sämtliche Betriebsmittel werden in Bezug auf äußerlich erkennbare Mängel und soweit möglich auf Eignung für den jeweiligen Einsatzort besichtigt und beurteilt. Im Zuge dessen sind z.B. diefolgenden Kriterien relevant:
- Beschädigungen am Gehäuse
- Äußere Mängel an Anschlussleitungen und/oder Stecker
- Mängelerscheinungen am Biegeschutz, Zugentlastung der Anschlussleitung
- Sichtbare Anzeichen von Überlastung respektive unsachgemäßem Gebrauch
- Unzulässige bzw. übermäßige Eingriffe/ Änderungen
- Ist der Zustand der Schutzabdeckung ordnungsgemäß?
- Gibt es Schäden an Schaltern, Stellteilen oder Betätigungsvorrichtungen?
- Stimmen Schutzklasse und Anschlussleitung/Stecker überein?
- Liegt eine fehlerhafte Bestückung mit Sicherungen, Lampen etc. vor?
- Zeigen sich Mängel/Fehler an vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie etwa am
- Hauptschalter, Schlüsselschalter, NOT-AUS Schalter oder an Positionsschaltern?
- Sind Luftfilter vorhanden? Arbeiten diese effektiv wie vorgesehen?
- Sind die Kühlöffnungen frei?
- Prüfen auf einwandfreie Lesbarkeit von sämtlichen Aufschriften, die sicherheitsrelevant
sind (Schutzklasse, Warnsymbole, Sicherungskenndaten, Schaltereinstellungen etc.)
- Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen (z.B. Warnsymbole,
Schutzklassenhinweise, Kenndaten der Sicherungen, Schalterstellungen)
Im Falle äußerlich unmittelbar erkennbarer Mängel, die eine mechanische Gefährdung oder sogar Brandgefahr bewirken können, muss eine unverzügliche Instandsetzung vorgenommen werden
- Messung des Isoliationswiderstandes
- Abgleich von technischer Dokumentation sowie elektrischer Ausrüstung
- Überprüfung der durchgängigen Verbindung des Schutzleiters und Potentialausgleich
- Nachweis der Schutzmaßnahmen bzw. Überprüfung der Notauskette
- Überprüfung der Schleifenimpedanz bzw. des Netzinnenwiderstandes
- Funktionsprüfung
Die automatische Abschaltung:
Verfügt die Maschine über die Funktion der automatischen Abschaltung, ist diese zu
überprüfen.
Die Isolationswiderstandsprüfung:
Die Maschinenprüfung umfasst auch die Prüfung des Isolationswiderstandes, dieser darf 1
Megaohm nicht unterschreiten. Bestimmte Maschinenteile dürfen zwar einen niedrigeren Wert aufweisen, aber dieser darf 50 Kiloohm nicht unterschreiten.
Die Spannungsprüfung:
Bei der Prüfung elektrischer Maschinen erfolgt auch eine Spannungsprüfung. Hierfür ist ein
gemäß IEC 61180-2 qualifiziertes Prüfgerät zu verwenden. Im Rahmen der Spannungsprüfung sollte auch eine Prüfung auf Restspannung durchgeführt werden.
Die Funktionsprüfung:
Natürlich muss im Rahmen einer Maschinenprüfung auch eine ausführliche Erprobung
(Funktionsprüfung) der jeweiligen Maschine durchgeführt werden.
Das Prüfprotokoll:
Nach der Maschinenprüfung ist ein ausführliches Prüfungsprotokoll zu erstellen, da der
Nachweis der Prüfung elektrischer Maschinen gesetzlich vorgeschrieben ist. Maschinen,
welche die Maschinenprüfung erfolgreich bestanden haben, werden üblicherweise mit einer Prüfplakette versehen, welche auch Auskunft über die nächste zu erfolgende
Maschinenprüfung gibt.
Konkreter Nachweis an der jeweiligen Maschine
In diesem Kontext werden farbige Prüfmarkierungen bzw. Farbmarkierungen angebracht, die einem bestimmten Zeitintervall zugeordnet sind. An jedem einzelnen Gerät kann so der Ablauf der jeweiligen Prüffrist schnell abgelesen werden. Ein schriftlicher Nachweis dokumentiert jede Prüfung. Zusätzlich wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches zu jeder Zeit eine Zuordnung zum geprüften Gerät erlauben soll (enthaltene Angaben: Geräteart, Hersteller, Typ, Seriennummer und/oder spezifische Kenngrößen).
Was fällt für die VDE Prüfung unter die Kategorie Maschinen im Sinne der Norm DIN VDE 0113 (EN 60204-1)
Maschinen sind, im Gegensatz zu Verteileranlagen, Energie-Verbrauchsanlagen, die aus
verschiedenen Teilen bestehen, wobei darunter wenigstens ein bewegliches Teil enthalten ist.
Die DIN VDE 0113 wurde konzipiert für die elektrische Ausrüstung von Maschinen oder
Gruppen von Maschinen, die zusammenarbeiten. Weiterhin gilt für solche Maschinen, dass sie während der Arbeit nicht von Hand getragen werden. Es sind also z.B. Typen betroffen, wie Maschinen für:
• Werkstoffbearbeitung
• Montagezwecke
• Fördertechnik (auch fahrbare Maschinen)
• Kühl- und Klimatechnik
• Den Personentransport
Genauso jedoch auch:
• Türen/Tore
• Jahrmarkts-Fahrgeschäfte oder
• Pumpen
Zuletzt noch einige zusätzliche Geltungsbedingungen der Norm DIN VDE 0113:
- Sie beginnt an der Netzanschlussstelle der elektrischen Ausrüstung der Maschine
- Es werden Nennspannungen bis einschließlich 1 kV Wechselspannung oder bis
einschließlich 1.5 kV Gleichspannung abgedeckt
- Die Norm bestimmt die zulässige Toleranz der Nennspannung (± 10 %)
- Die einzuhaltenden Grenzwerte bei Spannungs-Unsymmetrie, Spannungseinbrüchen
oder Oberschwingungen werden ebenfalls definiert
Neben den elektrischen Betriebsbedingungen sind weitere physikalische Grenzwerte lt.
Norm zu beachten, bei denen eine einwandfreie Funktion garantiert werden muss.
Dazu zählt z.B. die Umgebungstemperatur der Luft, die zwischen +5 °C und +40 °C
liegen darf. Bei 20 °C darf die rel. Luftfeuchtigkeit 90% betragen, bei 40 °C noch 50%
Prüffristen für VDE Prüfungen nach der Norm DIN VDE 0113 (EN 60204-1)
Die Grundlage hierzu liefert die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Aussagen zu Prüfart, Prüffrist und Prüfumfang. Nur so können die örtlichen Gegebenheiten auf jeden Fall hinreichend beachtet werden. Vorgegebene Prüffristen und -umfänge können unter Umständen an der betrieblichen Wirklichkeit und den gebotenen Notwendigkeiten vorbeigehen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist damit ein zentrales Instrument der unternehmerischer
Eigenverantwortung aber keine hinreichende Richtschnur.
Die Prüffrist orientiert sich maßgeblich ferner auch an den Vorgaben des Herstellers über
Nutzung/Wartung sowie aus der Gefährdungsbeurteilung des letzten Prüfdurchlaufes. Deshalb ist es wichtig, dass spätestens zum Zeitpunkt der angesetzten Prüfung sämtliche Maschinenunterlagen wie auch die letzten Prüfdokumente unseren Prüfern vor Ort zur Einsicht vorliegen.