Wussten Sie zum Beispiel… 

…dass Sie ein elektrisches Gerät bereits vor der ersten Inbetriebnahme wie auch nach  einer Reparatur des Gerätes  einer DGUV-V3-Prüfung in Ihrem Unternehmen unterziehen lassen müssen?  
Die auf den Geräten angegebenen Herstellerangaben  befreien Sie in keinster Weise von dieser Verantwortung.


…dass z.B. eine Handbohrmaschine, die mit einem Quirl z.B als Farbrührgerät zweckentwendet wird, ihre ursprüngliche Betriebserlaubnis verliert und bereits bei der Sichtprüfung durchfällt?

... das z.B. die Messwerte der Prüfung einer nicht ausgerollten Kabeltrommel nur der
Prüffirma eine Zeitersparnis, Ihnen aber keinerlei Sicherheit und exakte Messwerte bringt?!
  Allein die Sichtprüfung kann so ja schon gar nicht durchgeführt werden. Die Messwerte einer eingerollten Kabeltrommel sind mit denen im abgerollten Zustand in keinster Weise vergleichbar! Vergewissern Sie sich also selbst, das die Prüfung Ihrer Geräte auch ordnungsgemäß durch Sicht- , messtechniche- und Funktionsprüfung erfolgt. Nur dann haben Sie eine rechtssichere Prüfung erhalten.

… das Ihr Herr Müller aus der Personalabteilung tunlichst mal keine Ihrer defekten Steckdosen in seinem Büro auswechseln darf, obwohl er das nachweislich  in seinem gerade renovierten Eigenheim so bravourös "gemeistert" hat?

… z.B., dass Sie bei jedem Stromschlag zum Arzt gehen sollten, auch wenn es Ihnen vermeintlich gut geht? Herzrhythmusstörungen können auch noch nach 24 Std. verspätet auftreten, wenn Sie schon längst nicht mehr an Ihrem Arbeitsplatz oder in dem Hotel sind, dort wo sich der eigentliche Stromschlag ereignete!

…z.B, dass Sie als Unternehmer auch für den einwandfreien Zustand der Privatgeräte Ihrer Angestellten haften, wenn Sie zulassen, das diese z.B. ein altes Kofferradio von Zuhause mitbringen, „weil es für´s Geschäft noch taugt…“

...z.B, dass Sie als technischer Betriebsleiter eines Unternehmens/Kommune sich im Schadensfall nicht hinter dem Kaufmännischen Leiter wegducken können, wenn dieser aus Kostengründen überfällige Prüfungen "verschleppt" oder aus Ersparnisgründen durch Billigprüfer nur unsachgemäße Arbeiten durchführen lässt?



…z.B., dass defekte elektrische Anlagen und Geräte der ursächliche Grund für jeden 3. Brand in Deutschland sind? Das IFS (Institut für Schadensverhütung und Schadenforschung ) stellte 2016 in einer Studie fest, dass von allen aufgelisteten Bränden statistisch jeder dritte Brand auf Grund mangelhaft produzierter bzw. gewarteter elektrischer Geräte oder Anlagen entstanden ist! Andere Institute wie z.B. das Kieler Institut für Schadenverhütung sprechen sogar von über 33 % und benennen Elektrizität als die häufigste Brandursache. Zwar sank der Anteil der durch Elektrizität verursachten Brände laut Schadensursachenstatistik der Versicherer stetig auf zuletzt etwa 20%, dies wird neuerdings aber durch stetig steigende Zahl elektrischer Geräte wieder wettgemacht. Während in der o.g. Studie auch Brände in Privatgebäuden berücksichtigt hat, kam in einer weiteren, rein auf Betriebe und Behörden 2017 bezogene Studie zu ähnlichem ( hier 25% ) Ergebnis. Wenn man jedoch in dieser Studie von ca. 1500 meldepflichtigen Verletzten, allein durch Brandunfälle verursacht spricht, bedeutet das, das immerhin noch etwa 375 Menschen pro Jahr Opfer von Unfällen werden, die ihre Ursache im betrieblichem Umfeld im Kontakt mit Elektrizität haben. Dabei sind die sonstigen Stromunfälle noch gar nicht mit hinzu gerechnet!

…z.B., dass sich in nahezu jeder Betriebshaftpflichtversicherungspolice, Brandschutz- oder auch Gebäudeversicherung  eine Ausschlussklausel befindet, wonach die die Haftung des Versicherers ausgeschlossen wird, sofern die gesetzlichen Prüfvorgaben der elektrischen Geräte und Anlagen durch den Versicherungsnehmer/Betreiber nicht fristgerecht durchgeführt wurden?

…zB., dass statistisch gesehen Kaltgerätekabel, Mehrfachsteckdosen, Akkuladeteile, wie auch Wasserkocher oder Kaffeemaschinen die höchste Durchfallquote bei ortsveränderlichen Prüfungen haben und somit auch brandgefährlich sind? Bei ortsfesten Anlagen sind dies meist Haupt- und Unterverteiler sowie mangelhafte Dokumentationen wie auch fehlende Stromkreisbeschriftungen.