Sinnhaftigkeit bestehender Prüffristen

Bei der Festlegung, Einhaltung und Durchführung der nachfolgend als „ortsveränderlich“ bzw. „ortsfest“ bezeichneten elektrischen Prüfungen nach DGUV-V3 bzw. DGUV-V4 scheiden sich je nach Interessenslage von Gesetzgeber und  Anlagenbetreiber bekanntermaßen die Geister.

Ersetzt man ökonomische Interessensbelange durch gesunden Menschenverstand, wird die Notwendigkeit von Prüfung und deren unterschiedlichste Prüffristen jedoch keinesfalls mehr in Frage gestellt.

"Niemand möchte sich letztendlich selbst der Gefahr für Leib und Leben aussetzen, denn niemand ist ausschliesslich nur Betreiber, sondern andererseits jeweils auch
Gast und Nutzer!"


Über bestehende Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften zu diskutieren, die (überall dort, wo es um Gefährdung von Leib und Leben der Nutzer geht) hier nicht in Frage gestellt werden sollen, ist müßig.

Der Gesetzgeber hat immerhin die Pflicht, wertneutral die Betriebssicherheit und Gesunderhaltung der Bürger im Blick zu halten, die jeweils als Mitarbeiter, Kunden, Gäste, Schüler oder Studenten die jeweiligen in Betrieben oder Behörden verwendbaren elektrischen Anlagen nutzen.

Der Unternehmer/ kaufmännisch Verantwortliche hingegen hat neben seiner gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht als Betreiber aus ökonomischer Sicht ein Interesse daran, die jeweiligen Prüffristen jeweils so lange als nur irgend möglich auszulegen.

Generell lässt sich hier bei diesen Prüffristen und den jeweiligen Vorschriften einiges fehldeuten, missachten und überbewerten. Pauschal gesehen lässt sich die jeweilige Notwendigkeit der ortsfesten- bzw. ortsveränderlichen Prüfung so beschreiben:

Ob ortsfest oder ortsveränderlich: Je intensiver die jeweilige Nutzung einer Anlage oder eines Gerätes ist, bzw. je mehr Menschen eine Zugriffsmöglichkeit haben, um so kürzer ist die regelmäßige Prüffrist zu fassen.

Zu dieser Nutzungsintensität hinzu kommen weitere Faktoren wie Standort (innen/außen, ob auf Baustellen oder in Werkstätten oder Büros etc.)

Ganz entscheidend auch die Ausfallrate der während einer Prüfung durchgefallenen Geräte. Sie lässt Rückschlüsse auf Nutzung, Pflege und Wartung der geprüften Geräte zu und der jeweilige Prüfer bestimmt u.a. anhand dieser prozentualen Durchfallrate die Frist bis zur nächsten Prüfung. Die wird in den jeweiligen Prüflisten und der Dokumentation vermerkt.