DIN VDE 0701-0702 erhält neue Bezeichnung (DIN EN 50678)
Im Rahmen des europäischen Harmonisierungsgebotes wurden die nationalen Normen und deren unterschiedliche Anwendungs-gebiete nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die neue DIN EN 50699 (VDE 0702) gilt seit Juni 2021 und trägt den Titel „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“.
Die alte DIN VDE 0701-0702 gilt noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 21.09.2023.
Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702
Mit tausenden ortsveränderlicher Prüfungen pro Tag sind unsere Fachkräfte und Techniker bei unseren Kunden im Einsatz. Das ganze bei ausnahmslos zufriedenen Kunden, die uns stets gerne wieder mit Wiederholungsprüfungen beauftragen. Einfach, weil sie wissen, dass wir unsere Arbeit gewissenhaft durchführen!
Unsere Einsatzgebiete
Wir prüfen ortsveränderliche Geräte nach DGUV-V3 bzw. DIN VDE 0701-0702 z.B. in Kliniken, Kommunen und Behörden, aber auch an Universitäten, Hochschulen oder Industrieunternehmen. Ob PC, Monitor oder Wasserkocher, das ganze fast ausnahmslos im laufenden Betrieb ohne Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe.
Auffinden fehlerhafter Geräte
Ein schadhaftes Gerät muss nicht so aussehen, um für einen Brand oder gar tödlichen Personenschaden in Ihrem Betrieb zu sorgen. Unsere Techniker finden diese Geräte, sperren sie bzw. tauschen diese auf Wunsch aus und dokumentieren den ganzen Prüfablauf. Sie erhalten im Abschluss eine rechtssichere Prüfdokumentation.
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
nach DGUV Vorschrift 3 und 4 (DIN VDE 0701-0702) neu DIN EN 50678
Mit tausenden ortsveränderlicher Prüfungen pro Tag sind unsere Fachkräfte und Techniker bei unseren Kunden im Einsatz. Das ganze bei ausnahmslos zufriedenen Kunden, weil unsere Einsätze gut geplant, organisiert und fachlich kompetent durchgeführt werden!
"Das ist unser Anspruch an unsere Arbeit und mit weniger geben wir uns nicht zufrieden. Sie als Kunde sollten sich deshalb mit weniger nicht zufrieden geben!""
Ob ortsveränderliche Geräte, Klinikbetten oder Medizinprodukte. Ob ortsfeste Maschinen,
Verteiler und Anlagen. Ob in Kliniken, Kommunen und Behörden, Universitäten, Hochschulen und Industrieunternehmen.
Die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter in Verbindung mit Pünktlichkeit, Vertragstreue sowie Zuverlässigkeit und Kundenfreundlichkeit ist wohl auch der Grund, warum uns bestehende Kunden stets die Treue halten und uns für Wiederholungs-prüfungen immer wieder gerne beauftragen.
Gesetzesgrundlagen und Vorschriften:
Im Jahre 2005 trat eine Reihe grundlegender Änderungen betreffend der DGUV V3 in Kraft.
Im Behördlichen Bereich auch als DGUV-V4 bezeichnet, unterscheidet diese sich aber inhaltlich nicht von den Vorgaben der DGUV-V3 (früher auch als BGV-A3 betitelt).
Diese Neuerungen waren zwingend notwendig, da die neuen Unfallverhütungsvorschriften „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ebenfalls 2005 in Kraft traten. Seit dieser Zeit sind Betriebe und Institutionen , die über ortsveränderliche elektrische Geräte verfügen bzw. diese ihren Mitarbeitern, Gästen oder Besuchern zur Verfügung stellen verpflichtet, diese Geräte einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV V3 zu unterziehen.
Diese gesetzliche Vorgabe betrifft alle Unternehmer, sowohl öffentliche Einrichtungen wie auch Privatunternehmen, gleich weder Größe bereits ab dem 1. elektrisch betriebenen Gerät in Ihrem Unternehmen.
Inhaltlich viel eindeutiger und damit aufschlussreicher und wichtiger ist aber die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) samt dem ihr zugeordneten Regelwerk, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203
Was wird gesetzlich vorgeschrieben geprüft?
Alle elektrisch betriebenen Geräte müssen geprüft werden. Dabei ist es einerlei, ob es sich um einen PC, eine Tischlampe oder einen Wasserkocher handelt! Die reine gesetzliche Vorschrift hierzu ergibt sich allein schon aus der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift an sich. Diese zielt vorrangig auf die Gesunderhaltung des Mitarbeiters ab. Die Verpflichtung zur Prüfung nach DGUV V3 ist somit selbsterklärend.
Welche Vorschriften der DGUV V3 müssen die Unternehmen zwingend einhalten?
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine im Betrieb verwendeten elektrischen ortsveränderlichen Geräte einer intervallmäßigen und regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung hat zum Ziel, eventuelle Fehler und Mängel zu erkennen, zu benennen, zu dokumentieren und letztendlich zu beseitigen! Werden im Zuge dieser Prüfung Mängel festgestellt, so bleibt eigentlich keine andere Wahl, als die entsprechenden Geräte sofort und unmissverständlich zu sperren und bis zur Fehlerbeseitigung aus dem Verkehr zu ziehen! Die Außerbetriebnahme ist hierbei erste Betreiberpflicht und das sollte vorrangig sogar aus Eigeninteresse des Betreibers erfolgen…
Was wird im Rahmen der DGUV V3 Prüfung der ortsveränderlichen Geräte kontrolliert und geprüft?
Geprüft werden in diesem Vorgang nahezu alle elektrisch betriebenen Geräte, „die sich ohne geringen Aufwand jederzeit örtlich bewegen lassen können“.
Wer darf die ortsveränderliche Prüfung nach DGUV V3 rechtssicher durchführen?
Unternehmer müssen die ortsveränderliche Prüfung durch Fachpersonal durchführen und auch dokumentieren lassen. Um eine rechtssichere Prüfung zu gewährleisten zu können, die im Schadensfall auch versicherungs- und haftungstechnisch hieb und stichfest ist, müssen diese Fachkräfte sich regelmäßigen Schulungen unterziehen und die Prüfgeräte entsprechend der Fristen kalibriert werden. Die einzelnen Gesetze hierzu müssen zwingend eingehalten werden.
Wie wird die ortsveränderliche Prüfung in Unternehmen vor Ort durchgeführt?
Diese Überprüfungen erfolgen auch hier in mehreren Schritten:
Sichtprüfung
messtechnische Prüfung
Funktionsprüfung
Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung (vorgeschrieben seit 2015)
(Wurde die Gefährdungsbeurteilung eines Gerätes bereits bei der letzten Prüfung erstellt und befindet sich das Gerät seitdem in unveränderter Benutzung ohne
Standortwechsel etc., dann ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung unnötig)
Zuerst erfolgt die Sichtprüfung nach den Vorgaben der DIN VDE 0701-0702 durch den Prüfer. Hierbei wird z.B. nach augenfälligen Beschädigungen wie mangelnde Isolierung, Kabel- oder sonstigen Gerätebeschädigungen aber auch nach zweckentfremdeten Verwendungen der einzelnen Geräte geschaut. Ist diese abgeschlossen, erfolgt die messtechnische Überprüfung, die mit den entsprechend der DGUV-V3 vorgeschriebenen Messgeräten erfolgt. Anschließend erfolgt die Funktionsprüfung nach DIN VDE 0701-0702. Haben die entsprechend geprüften Geräte die Prüfschritte bestanden, erhalten diese eine entsprechend vermerkte Prüfplakette, die Dokumentation sowie die Gefährdungsbeurteilung wird hiernach erstellt.
Hat ein Gerät die Prüfung nicht bestanden, so ist dieses Gerät sofort zu kennzeichnen, für den weiteren Betrieb zu sperren und bis Abschluss der Reparatur und anschließender erneuter Prüfung nicht mehr in Betrieb zu nehmen. Hier gibt es keinerlei Spielraum und keinerlei Ausnahme!
Wie oft werden ortsveränderliche Geräte geprüft?
Die Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 erfolgt je nach Einsatzgebiet der ortsveränderlichen Geräte in unterschiedlichen Prüfzyklen. So werden z.B. OV Geräte auf Baustellen, in Laboren, Kantinen oder Handwerksbetrieben etc. in kürzeren Intervallen geprüft, als z.B. Büroarbeitsplätze.
Die Regelungen hierzu regelt die u.a. Betriebssicherheitsverordnung.