Prüffristen nach
DGUV-3 (DIN VDE 0105-100) „ortsfest“ bzw.
DGUV-V4 (Durchführungsanweisungen für Betriebe des öffentlichen Dienstes)
Der Unternehmer hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen für seine elektrische Anlage und ortsfesten Betriebsmittel festzulegen. Sowohl nach den DGUV Vorschriften 3 und 4 (bisher BGV A3 und GUV-V A3) als auch nach der Betriebssicherheits-verordnung muss nach jeder Prüfung der nächste Prüftermin so festgelegt werden, dass die elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den betrieblichen Erfahrungen sicher betrieben und benutzt werden können
Art
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Hierzu gehören z.B. Haupt- und Unterverteiler, Stromkreise nebst Steckdosen etc.
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
– in stationären Anlagen
– in nichtstationären Anlagen
Bügel- Maschinen und Pressen o.ä.
Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung
Hebebühnen
Hubarbeitsbühnen und Teleskoplader/-stapler
Leder- und Schuh- Pressen und Stanzen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss
Pressen der Metallbe- und- verarbeitung , bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss
Prüffrist
4 Jahre
1 Jahr
1 Monat
6 Monate
arbeitstäglich
1 mal alle 6 Monate
Alle 3 Jahre
1 mal pro Jahr
1 mal pro Jahr
1 mal pro Jahr bzw. ggf. alle 6 Monate
1 mal pro Jahr
Was ist zu prüfen
auf ordnungsgemäßen Zustand
auf Wirksamkeit
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung
Wirksamkeit der Not-Behelfseinrichtungen bei Zweihandschaltungen und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion.
Prüfung nach den jeweils spezifisch auf die einzelnen Geräte abgestimmten Richtlinien und Grenzwerten.
Zustand der Bauteile, Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen
Zustand der Bauteile, Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen
Handschutz, Steuerung, Antrieb.
Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen
Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen wie z.B. Handschutz, Steuerung, Antrieb bei Not- Befehlseinrichtungen Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine.
Die Prüfvorgaben des Herstellers sind hierbei zu berücksichtigen
Die o.g. Anlagen und Maschinen mit ihren jeweiligen Prüffristen stehen exemplarisch für unzählige weiter hier nicht aufgeführte Anlagen. Ob Produktionsanlagen für Flaschenabfüllung oder Maschinen in der Pharmaindustrie: Überall dort, wo Mitarbeiter mit elektrischen Geräten und Anlagen in Berührung kommen, besteht eine ganz klare Prüfpflicht seitens des Eigentümers bzw. Anlagenbetreibers!
Falls Sie persönlich sich unklar über Ihre Verpflichtung bzw. über die Prüffrist in Ihren
Liegenschaften sind, kontaktieren Sie uns. Wir machen nach Terminabsprache gerne mit Ihnen einen unverbindlichen vor Ort Termin mit unserem Elektromeister, um Ihnen die
Prüffristen und Verpflichtungen für Ihre Anlagen darzulegen.
Im Gegensatz zu den Prüfungen der ortsveränderlichen Geräte ist zudem eine vorhergehende Besichtigung Ihrer ortsfesten Anlagen unabdingbar, um Ihnen
ein detailliertes Angebot für die anstehende Prüfung zu machen. Hierbei erklärt Ihnen
unser Elektromeister genau, was wann und wie Ihre ortsfesten Anlagen zu prüfen sind.
Erst danach können wir Ihnen aufgrund der bei Ihnen ermittelten Geräte auf Grundlage unseres Angebotes eine preisliche Zusammenstellung machen.