Prüffristen nach 

DGUV-3 (DIN VDE 0105-100) „ortsfest“ bzw.
 DGUV-V4 (Durchführungsanweisungen für Betriebe des öffentlichen Dienstes)


Der Unternehmer hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen für seine elektrische Anlage und ortsfesten Betriebsmittel festzulegen. Sowohl nach den DGUV Vorschriften 3 und 4 (bisher BGV A3 und GUV-V A3) als auch nach der Betriebssicherheits-verordnung muss nach jeder  Prüfung der nächste Prüftermin so festgelegt werden, dass die elektrische Anlage und ortsfeste  Betriebsmittel bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den betrieblichen Erfahrungen sicher  betrieben und benutzt werden können

Art

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 
Hierzu gehören z.B. Haupt- und Unterverteiler, Stromkreise nebst Steckdosen etc.


Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”
 (DIN VDE 0100 Gruppe 700)


Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen



Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter

 – in stationären Anlagen


 – in nichtstationären Anlagen

 
Bügel- Maschinen und Pressen o.ä.



Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung


Hebebühnen


Hubarbeitsbühnen und Teleskoplader/-stapler


Leder- und Schuh- Pressen und Stanzen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss

Pressen der Metallbe- und- verarbeitung , bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss

Prüffrist

4 Jahre


   

1 Jahr 





1 Monat 


 



6 Monate


arbeitstäglich 


1 mal alle 6 Monate



Alle 3 Jahre 



1 mal pro Jahr
 

1 mal pro Jahr


 1 mal pro Jahr bzw. ggf. alle 6 Monate



1 mal pro Jahr

Was ist zu prüfen

 auf ordnungsgemäßen Zustand










auf Wirksamkeit






auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung




Wirksamkeit der Not-Behelfseinrichtungen bei Zweihandschaltungen und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion.

Prüfung nach den jeweils spezifisch auf die einzelnen Geräte abgestimmten Richtlinien und Grenzwerten.

Zustand der Bauteile, Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen

Zustand der Bauteile, Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen

Handschutz, Steuerung, Antrieb.
Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen

Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbehelfs- und Schutzeinrichtungen wie z.B. Handschutz, Steuerung, Antrieb bei Not- Befehlseinrichtungen Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine.
 Die Prüfvorgaben des Herstellers sind hierbei zu berücksichtigen

Die o.g. Anlagen und Maschinen mit ihren jeweiligen Prüffristen stehen exemplarisch für unzählige weiter hier nicht aufgeführte Anlagen. Ob Produktionsanlagen für Flaschenabfüllung oder Maschinen in der Pharmaindustrie: Überall dort, wo Mitarbeiter mit elektrischen Geräten und Anlagen in Berührung kommen, besteht eine ganz klare Prüfpflicht seitens des Eigentümers bzw. Anlagenbetreibers! 

Falls Sie persönlich sich unklar über Ihre Verpflichtung bzw. über die Prüffrist in Ihren
Liegenschaften sind, kontaktieren Sie uns. Wir machen nach Terminabsprache gerne mit Ihnen einen unverbindlichen vor Ort Termin mit unserem Elektromeister, um Ihnen die 
Prüffristen und Verpflichtungen für Ihre Anlagen darzulegen.

Im Gegensatz zu den Prüfungen der ortsveränderlichen Geräte ist zudem eine vorhergehende Besichtigung Ihrer ortsfesten Anlagen unabdingbar, um Ihnen 
ein detailliertes Angebot für die anstehende Prüfung zu machen. Hierbei erklärt Ihnen
unser Elektromeister genau, was wann und wie Ihre ortsfesten Anlagen zu prüfen sind.
Erst danach können wir Ihnen aufgrund der bei Ihnen ermittelten Geräte auf Grundlage unseres Angebotes eine preisliche Zusammenstellung machen.