Wie Sie Unfällen konkret vorbeugen können:
Wir werden immer wieder gefragt, was Sie als Kunde vor Ort zur Vorbeugung von Stromünfällen und Bränden machen können. Hier haben wir ein paar ganz einfache Hinweise, auf was Sie in ihrem Unternehmen im Umgang mit elektrischen Geräten achten sollten.
"Grundsätzlich hilft es beim Umgang mit Elektrizität meist schon, den gesunden Menschenverstand eingeschaltet zu lassen..."
Tägliche Sichtprüfung bei der Benutzung
Für unsere Prüfer vor Ort ist es jedes Mal unverständlich, wenn sie manche bei Kunden in Benutzung befindliche Geräte prüfen. Da fehlen z.B. der Isolierschutz an Geräten wie Bohrmaschinen oder Lötkolben, lösen sich Ummantelungen von Kabeln, liegen z.T. bei Lichtschaltern die Drähte schon blank und trotzdem werden diese Geräte weiterhin ganz unbekümmert von Schülern an Schulen, Mitarbeitern am Arbeitsplatz oder von Hotelgästen benutzt.
Auch hier gilt, ob der nächste Prüftermin demnächst ansteht oder nicht, der jeweilige Betreiber/Eigentümer einer Anlage hat stets für den einwandfreien Zustand seiner Geräte zu sorgen.
Natürlich ist es für einen Eigentümer/Verantwortlichen in einem Unternehmen oftmals unmöglich, täglich einen Überblick über defekte Geräte zu erhalten. Hier ist natürlich auch an die Aufmerksamkeit bzw. Eigenverantwortung eines jeden Mitarbeiters zu appellieren, entsprechende Beschädigungen zeitnah mitzuteilen, statt defekte Geräte einfach nur wieder "in den Schrank zurück zu stellen"...
"Mitarbeiter, Schüler oder Gäste sollten daher Ihren Chef, Lehrer oder auch Gastgeber stets darüber informieren, wenn Ihnen ein Schaden an einem der zur Verfügung gestellten Geräte bekannt ist! "
Rechtliche Fragen
Für Ihre eigenen, Ihren Mitarbeitern, Schülern oder auch Gästen zur Verfügung gestellten Geräte sind Sie als Betreiber auf jeden Fall zuständig. Und das bereits ab dem 1. Gerät, unabhängig von der Nutzungsintensität.
Was die wenigsten Verantwortlichen in Unternehmen aber bedenken:
"Wenn Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich die Nutzung privater Geräte am Arbeitsplatz gestatten, dann übernehmen Sie auch hier die haftungstechnische Verantwortung!"
Wenn Sie also schon auf Grund der Größe Ihres Unternehmens keinen Überblick darüber haben, wer Ihrer Mitarbeiter welche privaten Geräte bei Ihnen im Unternehmen nutzt, so sollten Sie, wenn Sie dies nicht schon getan haben :
Entscheiden Sie, ob Sie es generell zulassen wollen, das private Geräte bei Ihnen genutzt werden dürfen.
Dann müssen Sie eine Regelung finden, welche Geräte genutzt, wer die notwendige Prüfung privater Geräte zahlt und wer für einen evtl. entstehenden Schaden, der an/ oder durch privat genutzte Geräte ausgelöst wird bezahlt.
Als ersten Schritt sollten Sie Ihre Mitarbeiter schriftlich ( z.B. per Mail) darüber informieren,
wer für die Haftung von Schäden an/ durch privat genutzter Geräte übernimmt. Falls Sie als Unternehmer die Verantwortung übernehmen wollen, sollten Sie jedoch auch darauf achten, dass private Geräte nur benutzt werden dürfen, wenn sie auch regelmäßig geprüft werden. Dies müssen Sie Ihren Mitarbeitern schriftlich auch so kommunizieren.