E-Mobilität - Die Zukunft sicher betreiben!
Immer mehr Kommunen und Unternehmen bieten ihren Kunden, Mitarbeitern und Besuchern die Möglichkeit, ihre E-Autos im öffentlich zugänglichem Raum aufladen zu können. Dies erfordert jedoch, das die Ladestationen sich in stets einwandfreiem Zustand befinden und auch fehlerfrei funktionieren. Als Betreiber solch einer Anlage stehen Sie dabei in der absoluten Haftung. Und aufgrund der Gefahrenlage, die von evtl. defekten Ladesäulen ausgehen wird, gibt es an der Prüfpflicht hierzu auch nichts zu deuten, da es, was die Prüfpflicht von Ladesäulen anbelangt, keinerlei Ermessensspielraum gibt
Eine regelmäßige Wartung und Prüfung durch Fachpersonal ist hier unumgänglich und wird durch unsere erfahrenen Elektromeister und Betriebselektriker regelmäßig durchgeführt. Die Erst- wie auch die später fälligen Wiederholungsprüfungen dürfen ausschliesslich nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden und bestehen aus Besichtigen, Messen und/oder Erproben.
Wir bieten unseren Kunden:
Sicherheitstechnische Überprüfung nach DGUV -V3 bzw. V4
Errichterbegleitende Prüfung von Ladesäulen und entsprechenden Ladepunkten
Prüfung von Ladesäulen vor Inbetriebnahme
Ausarbeitung und Festlegung von Prüfintervallen aufgrund der jeweiligen Gefahreneinschätzung gem. der aktuell geltenden ArbSchG.
Durchführung und Unterstützung bei Fehler- und Störungsdiagnose
Wiederholungsprüfungen Ihrer bereits bestehenden Ladesäuleninfrastruktur
Detaillierte Prüfung des Betriebsverhaltens, der Funktionalität und Interoperabilität der Ladepunkte.
Prüfablauf
Damit die Grundanforderung des Gesetzgebers aus dem Energiewirtschaftsgesetz § 49 erfüllt wird, müssen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen die entsprechenden Prüfungen vorgenommen werden. Nur dadurch wird sichergestellt, dass die technische Sicherheit bei Errichtung und im späteren allgemeinen Betrieb gewährleistet ist. Die Erst- bzw. sog. Errichterprüfung wird gemäß der DIN VDE 0100-600 durchgeführt, die in regelmäßigen jeweils zu benennenden Wiederholungsprüfungen/Intervallen werden gemäß der DIN VDE 50110-1 ( VDE 0105-1) 0105-100 durchgeführt.
1. Die Sichtprüfung
Hierbei wird der Allgemeinzustand der Ladesäule vor Allem in Bezug auf die vorhandenen Zuleitungen bzw. Ladestecker (Steckerbruch etc.) hin begutachtet und gewertet.
2. Messtechnische Prüfung
Die Messaufgabe besteht hierbei u.a. aus:
Durchgängigkeit der Leiter
Isolationswiderstand des Schutzleiters der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
Nachweis der Wirksamkeit des Überstromschutzes durch Mrssung des Netzinnenwiderstandes
Messung des Erswiderstandes
Bestimmung der Drehfeldrichtung
Erprobung des Ladevorganges in den verschiedenen Fahrzeugzuständen
3. Funktionsprüfungen wie z.B.
Auslösung Fehlerstromschutzschalter
Manuelle und elektrische Prüfung
Gangbarkeit, Dichtigkeit
Durchlässigkeit und Funktion
E-Mobilität - Was Sie als Betreiber wissen müssen:
Mit der Ladesäulenverordnung (LSV) wurden deutschlandweit die Mindestanforderungen an den sicheren Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge geregelt. Diese Verordnung beinhaltet u.a.. Anforderungen an die Anmeldeverfahren, die Prüfung bei Inbetriebnahme und die Genehmigungsverfahren von Ladesäulen bzw. Ladepunkten. Als Betreiber müssen Sie aber auch für den sicheren Betrieb Ihrer Ladesäulen – z. B. durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV oder der Unfallverhütungsvorschrift – Sorge tragen.