Prüffristen ortsfester und ortsveränderlicher Geräte

Mittlerweile werden wir von Interessenten und Kunden kaum noch danach gefragt, nach welchen gesetzlichen Vorgaben oder Verordnungen die elektrischen Prüfungen nach DGUV-3 /DGUV-4 durchgeführt werden müssen.
Es hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen, dass die Prüfungen Pflicht sind. 

Immer mehr Betreiber erhalten zudem von ihren Gebäude- und Sachversicherern die Auflage, entsprechende Prüfdokumente vorzulegen. 

Uns ist bewußt, dass von Betreiberseite her gesehen oftmals Unsicherheit bezüglich der Prüfintervalle besteht. Sei es, weil die Prüffristen vom Gesetzgeber etwas schwammig gehalten wurden, sei es weil schlichtweg ökonomische Aspekte vor die Verantwortung gestellt werden. 

Als Prüfunternehmen, welches tagtäglich vor Ort in der Prüfpraxis mit Geräten unterschiedlichster Nutzung konfrontiert wird,  versuchen wir stets, unseren Kunden jeweils die Sinnhaftigkeit der Prüfungen und deren Fristen zu verdeutlichen, aber dabei mit Augenmerk, Sinnhaftigkeit und gesunden Menschenverstand die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für den Kunden rechtssicher und gewissenhaft umzusetzen. 

 

Unterschiede zwischen DGUV-V3 und der DGUV-V4
Die DGUV V3 Vorschriften beziehen sich sowohl auf Unternehmen der freien Wirtschaft wie auch auf Behördliche Einrichtungen. Allerdings gibt es für öffentliche Einrichtungen eine eigene Vorschrift, genannt DGUV V4, die gleichbedeutend mit der DGUV V3 ist.

Damit ist jedes Unternehmen nach DGUV V3 und jede Behördliche Einrichtung nach DGUV V4 angehalten, dass es die Einhaltung dieser Vorschrift durch eine Prüfung aller seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachweist.


Inhaltlich und bezüglich der Prüfungsdurchführung gibt es keine Unterschiede zwischen der DGUV V3 und DGUV V4.