1 Bohrmaschine, 2 Prüffristen und 3 Prüfergebnisse!

Als Beispiel unterschiedlichster Nutzungsbedingungen wollen wir Ihnen hier ein ortsveränderliches Gerät vorstellen:
Eine Bohrmaschine:  Regelprüffrist laut Hersteller hier – alle 2 Jahre


Anwendungsbeispiel 1:

Eine Bohrmaschine befindet sich im Werkzeugschrank eines Büros einer Versicherung und wird alle 2-3 Monate mal von einem der Handwerker benutzt, um einen Bilderhaken an der Wand zu befestigen.
Prüffrist 2 Jahre

Anwendungsbeispiel 2:
Die gleiche Bohrmaschine wird im Werkraum einer Schule/Berufsschule tagtäglich von 50-60 unterschiedlichen Personen benutzt.
Prüffrist  12 Monate

Anwendungsbeispiel 3:
Die Bohrmaschine wird in einer Werkstatt einer Hochschule (auf Dauerbetrieb) mit einem Knethaken dazu genutzt, um Flüssigkeit während einer Versuchsanordnung in einem Eimer gleichmäßig in Bewegung zu halten.
Prüffrist keine
(da Betriebserlaubnis der Bohrmaschine diese Art Nutzung nicht zulässt)


"Der gesunde Menschenverstand lässt hier eigentlich sofort erkennen, warum unterschiedliche Prüffristen bzw. auch ggf. der Entzug der Betriebserlaubnis entscheidende Kriterien für die sachgemäße Handhabung elektrischer Geräte und deren Prüfung notwendig sind."


1 Computer, Monitor, Peripheriegerät,
3 Prüffristen


Anwendungsbeispiel 1:
1 Computer wird mit Monitor und Drucker im Verwaltungsbereich einer Hochschule von ein und der selben Verwaltungsfachangestellten genutzt.
Prüffrist 2 Jahre

Anwendungsbeispiel 2:

1 Computer wird mit Monitor und Drucker im Poolraum einer Hochschule täglich von unzähligen Studenten während den Vorlesungen benutzt.
Prüffrist 12 Monate

Anwendungsbeispiel 3:

1 Computer wird mit Monitor und Steuereinheit einer Maschine im Werkstattbereich einer Hochschule von Studenten und Mitarbeitern benutzt. Gleichzeitig ist der PC aufgrund von Versuchs-anordnungen unterschiedlichen Temperaturen sowie evtl. Feuchtigkeit, Metall- oder Sägespänen etc. ausgesetzt.
Prüffrist 6 Monate

Zur Begründung:
Ob ortsfest oder ortsveränderlich gilt: Je intensiver die jeweilige Nutzung einer Anlage oder eines Gerätes ist, bzw. je mehr Menschen eine Zugriffsmöglichkeit haben, um so kürzer ist im Einzelfall ggf. die regelmäßige Prüffrist zu fassen. Zu dieser Nutzungsintensität hinzu kommen weitere Faktoren wie Standort (innen/außen, feucht/trocken, kalt/heiss), ob auf Baustellen oder in Werkstätten oder Büros etc.

Als Betreiber einer Anlage ist es somit um so wichtiger, dass das beauftragte Prüfunternehmen gewissenhaft seiner Prüfaufgabe nachgeht und Ihnen nach erfolgter
Prüfung ganz klar den jeweiligen Ist-Zustand aufzeigt und die Rechtssicherheit Ihrer ortsfesten- und ortsveränderlichen Geräteprüfung bestätigt. Dies wird u.a. durch eine gewissenhafte Gefährdungsbeurteilung gewährleistet.

Im Anschluss an die erfolgte Prüfung erhalten Sie jeweils die vorgeschriebenen Prüfprotokolle wie auch die Gefährdungsbeurteilung.

Diese gliedert sich dann in jeweils ein Dokument mit den bestandenen Geräten sowie
eine Liste der fehlerhaften Geräte. In dieser sollte genau aufgeführt werden, warum das
jeweilige Gerät die Prüfung nicht bestanden hat, damit Sie als Betreiber entscheiden können, ob eine Reparatur oder Neuanschaffung die jeweils sinnvollere Lösung ist.

Die Ausgabe kann hierbei unterschiedlich je nach Kundenwunsch erfolgen.

Egal ob digital und/oder in Papierform:
Prüfdatum. Prüfwerte, Datum der nächsten Prüfung und bestanden oder nicht sowie der zur Prüfung zugehörigen Dokumentation etc. -

Nur mit diesen Angaben erhalten Sie als Auftraggeber eine rechtssichere Prüfung!